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Service

28.09.2026

Export und Import von Fahrzeugen

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Der internationale Fahrzeugmarkt bietet faszinierende Möglichkeiten: Ob das seltene Traumauto aus dem Ausland, das in der Schweiz nicht erhältlich ist, oder der Verkauf eines hochwertigen Schweizer Liebhaberfahrzeugs an einen Käufer im Ausland. Doch die grenzüberschreitende Abwicklung von Automobilen ist komplex. Zollbestimmungen, CO2-Sanktionen, MFK-Homologationen und die sichere Transportlogistik stellen Käufer und Verkäufer vor bürokratische und technische Herausforderungen.

Die Autopark Uznach AG bietet einen professionellen Komplettservice für den Bereich Import Fahrzeuge Schweiz und Export Fahrzeuge Schweiz. Wir übernehmen den gesamten Ablauf – transparent, sicher und schlüsselfertig.


Import Fahrzeuge Schweiz: Ihr Traumwagen grenzenlos geliefert


Beim Stichwort Import Fahrzeuge Schweiz denken viele Autoliebhaber an exklusive Modelle, Währungsvorteile oder seltene Ausstattungsvarianten aus dem europäischen Raum oder den USA. Damit aus dem Traumauto kein bürokratischer Albtraum wird, begleiten wir den gesamten Importprozess Schritt für Schritt.


Die gesetzlichen & technischen Vorgaben beim Auto-Import


Wer ein Fahrzeug in die Schweiz importiert, muss diverse rechtliche und steuerliche Vorgaben erfüllen:

  • Zollabgaben & Schweizer Mehrwertsteuer: Neben den produktspezifischen Zollansätzen fällt bei der Einfuhr die Schweizer Mehrwertsteuer (aktuell 8,1 %) auf den Fahrzeugwert inklusive Transport- und Zollkosten an.

  • CO2-Besteuerung: Neuwagen oder Fahrzeuge mit einer Erstzulassung im Ausland von weniger als 6 Monaten unterliegen dem Schweizer CO2-Gesetz. Überschreitet das Fahrzeug die zulässigen CO2-Emissionswerte, wird eine CO2-Abgabe fällig.

  • Formular 13.20A: Das amtliche Prüfungsbericht-Dokument ist die Grundvoraussetzung für die Immatrikulation in der Schweiz. Es wird direkt bei der Verzollung ausgestellt.

  • Typengenehmigung & MFK: Für die Schweizer Zulassung muss das Fahrzeug die Lärm-, Abgas- und Sicherheitsvorschriften erfüllen. Liegt eine europäische Übereinstimmungsbescheinigung (COC – Certificate of Conformity) vor, vereinfacht dies das Verfahren deutlich.


Schritt-für-Schritt-Ablauf beim Import mit der Autopark Uznach AG


  1. Fahrzeugauswahl & technische Vorprüfung: Wir prüfen Fahrzeugpapiere, Ausstattungsdetails und Historie des Wunschfahrzeugs im Ausland.

  2. Sicherer Transport: Das Fahrzeug wird wahlweise im offenen oder geschlossenen Spezialtransporter direkt beim Verkäufer abgeholt.

  3. Zollabwicklung & Einfuhrverzollung: Unsere Logistikexperten erstellen die Ausfuhr- und Einfuhranmeldungen, begleichen Zölle sowie Steuern und fordern das Formular 13.20A an.

  4. Homologation & Aufbereitung: In unserer eigenen Meisterwerkstatt führen wir nötige technische Anpassungen durch, kümmern uns um die Dokumentation (COC/Abgaswartungsdokument) und bereiten das Auto optisch wie technisch auf.

  5. MFK-Prüfung & Zulassung: Wir führen das Fahrzeug bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) vor und übergeben es fahrbereit mit Schweizer Schildern.


Export Fahrzeuge Schweiz: Weltweiter Re-Export ohne Hürden


Schweizer Fahrzeuge haben international einen hervorragenden Ruf. Regelmässige MFK-Intervallprüfungen, lückenlose Servicehefte und überdurchschnittlich gepflegte Zustände machen Fahrzeuge aus der Schweiz auf dem globalen Markt überaus begehrt. Der Bereich Export Fahrzeuge Schweiz erfordert jedoch exakte Kenntnisse über Ausfuhrverfahren, Währungsströme und internationale Transportwege.


Herausforderungen beim Auto-Export


Beim Re-Export von Automobilen aus der Schweiz müssen klare Zoll- und Steuerprozesse eingehalten werden:

  • Ausfuhranmeldung (e-dec): Jedes aus der Schweiz exportierte Fahrzeug muss ordnungsgemäss elektronisch beim Schweizer Zoll zur Ausfuhr angemeldet werden.

  • Rückvergütung & Steuerbefreiung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der Ausfuhr aus der Schweiz die Schweizer Mehrwertsteuer zurückgefordert werden. Zudem muss die Verzollung im Zielland korrekt vorbereitet werden, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

  • Ausfuhrkennzeichen: Für die Überführung auf eigener Achse werden befristete Schweizer Kontrollschilder samt Haftpflichtversicherung benötigt. Alternativ erfolgt der Transport per Fracht.

Schritt-für-Schritt-Ablauf beim Export mit der Autopark Uznach AG

  1. Vertrags- & Papiere-Check: Überprüfung aller Fahrzeugdokumente (Fahrzeugausweis, Löschungsbestätigungen, Kaufverträge).

  2. Export-Zolldeklaration: Erstellung der Ausfuhrpapiere (Ausfuhrdeklaration) und Einholung des Ausgangsvermerks der Schweizer Zollstelle.

  3. Internationale Transportlogistik: Organisation des weltweiten Transports – egal ob per geschlossenem Autotransporter innerhalb Europas oder per See- und Luftfracht (Container/RoRo) nach Übersee.

  4. Transportversicherung: Lückenlose Absicherung des Fahrzeugs ab Standort Uznach bis zum Zielort.

  5. Aushändigung & Freigabe: Übergabe aller notwendigen Zoll- und Fahrzeugpapiere an den Empfänger bzw. die Zollagentur im Bestimmungsland.

Egal ob Sie ein exklusives Supercar importieren möchten oder den weltweiten Export Ihres Fahrzeugs planen, wir übernehmen die komplette Verantwortung von A bis Z.


Kontaktieren Sie das Team der Autopark Uznach AG an der Buchbergstrasse 2 in 8730 Uznach für eine unverbindliche Beratung zu Ihrem persönlichen Auto-Import oder -Export.

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